Sachverständigenbüro Frank Fröhlich
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Bauüberwachungen

Die Baubetreuung kann in allen Teilschritten der Umsetzung einer Baumaßnahme erfolgen. Idealer Weise wird der Bausachverständige schon bei der Planung zur Umsetzung eingeschaltet. So kann der Sachverständige im Vorhinein bei der Festlegung der Qualitätsstandards zur Ausführung einwirken. Vorteil ist, die Vermeidung von Mißverständnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für unterschiedliche Auffassungen sowie Erwartungen.

 

Im zweiten Schritt, dem Beginn der Bauausführung, überwacht der Sachverständige die Bauausführung, erstellt Dokumentationen und kontrolliert die Einhaltung der Richtlinien und DIN-Normen bzw. die Vorgaben.

 

Im dritten Schritt führt der Sachverständige die förmliche (schriftliche) Bauabnahme durch. Gemäß "Bürgerlichem Gesetzbuch" (BGB) und "Verdingungsordnung für Allgemeine Bauleistungen" (VOB) hat die Abnahme den juristischen Hintergrund, zum Einen die Fertigstellung zu dokumentieren, eventuell vorhandene Mängel zu erkennen und Zum Anderen beginnt die "Umkehr der Beweislast" für den Auftraggeber.

 

Zusätzlich kann auch die Abrechnung übernommen werden.

 

 

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