Sachverständigenbüro Frank Fröhlich
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Bauabnahmen

Gemäß "Bürgerlichem Gesetzbuch" (BGB) und "Verdingungsordnung für Allgemeine Bauleistungen" (VOB) hat die Abnahme den juristischen Hintergrund, zum Einen die Fertigstellung zu dokumentieren, eventuell vorhandene Mängel vor der Abnahme zu erkennen und zum Anderen beginnt die "Umkehr der Beweislast" für den Auftraggeber.

 

Die Durchführung der Abnahme ist der eigentlich wichtigste Teil der Bauüberwachung/Baubetreuung, da es für den Auftraggeber nach Abnahme schwieriger ist, Mängelbeseitigungen zu verlangen. Grundsatz ist: bis zur Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, nach Abnahme muss der Auftraggeber beweisen.

 

Es gibt verschiedene Formen der Abnahme die vertraglich vereinbart werden sollte:

  • Förmliche Abnahme (Abnahmebegehung durch Auftragnehmer und Auftraggeber)
  • Konkludente Abnahme (Abnahme durch den Gebrauch)

Grundlage für eine Abnahme ist das BGB bzw. die VOB.

 

 

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