Bauprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen - bedingt durch hohe Streitwerte - einem enormen Kostenrisiko. Aus diesem Grund beschäftigen sich
Bausachverständige und Gutachter in jüngster Zeit verstärkt mit den Möglichkeiten außergerichtlicher Streitschlichtung.
Ein geeignetes Instrument, solchen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen als Schiedsgutachter. Da im Streitfall die Fronten meist verhärtet sind, ist es
ratsam bereits im Vorfeld - also zu einem Zeitpunkt wo noch Einigkeit zwischen Bauherr und Unternehmer herrschen - eine Schiedsgutachterabrede zu treffen. Probater Weise erfolgt diese Abrede bereits
als Vereinbarung innerhalb des Werkvertrages.
Um die vorgenannten Sachverhalte möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass der Sachverständige idealer Weise schon in der Planungsphase eines Bauvorhabens eingeschaltet wird. Die weitere fachliche Begleitung in der Bauausführung und die gutachterliche Abnahme geben dem Auftraggeber größtmögliche Sicherheit und Vertrauen in die erhaltene Bauleistung.
Damit der Traum vom Haus nicht zum Alptraum wird.