Wertermittlungen von Immobilien oder Grundstücken werden von uns im Sinne des § 194 Baugesetzbuch erstellt z.B.Verkehrswertermittlung.
Gründe für eine gutachterliche Wertermittlung können z.B. sein:
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidung
- Kauf/Verkauf
- Unternehmensbewertung
Diese Wertermittlungen werden mit verschiedenen Verfahren erstellt (z.B. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) Grundlage dieser Wertermittlungen sind Verordnungen und Gesetze z.b. die Wertermittlungsverordnung oder das Baugesetzbuch, um nur einige zu nennen.