Sachverständigenbüro Frank Fröhlich
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Wertermittlungen

Wertermittlungen von Immobilien oder Grundstücken werden von uns im Sinne des § 194 Baugesetzbuch erstellt z.B.Verkehrswertermittlung.

 

Gründe für eine gutachterliche Wertermittlung können z.B. sein:

- Erbauseinandersetzungen

- Scheidung

- Kauf/Verkauf

- Unternehmensbewertung

 

Diese Wertermittlungen werden mit verschiedenen Verfahren erstellt (z.B. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) Grundlage dieser Wertermittlungen sind Verordnungen und Gesetze z.b. die Wertermittlungsverordnung oder das Baugesetzbuch, um nur einige zu nennen.

 

 

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