Sachverständigenbüro Frank Fröhlich
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Beweissicherungen

Um Ihre Ansprüche und Rechte an Ihrem Eigentum zu sichern, führen wir Beweissicherungen durch. Sie dienen dazu Fakten am Tage der Aufnahme zu dokumentieren, damit eventuelle Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

Aufnahmen, der am Tag der Begehung festgestellten Sachverhalte, dienen zum Einen als Beweis für anstehende Rechtsstreitigkeiten und zum Anderen kann die Beweissicherung genutzt werden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Da Bauprozesse langwierig und kostenintensiv sind, empfiehlt sich immer der Weg der Einigung oder des Vergleiches.

 

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind selten eindeutig für die vereinbarte geschuldete Leistung, wodurch die Gerichtsbarkeiten eine grundsätzliche Neigung zu Vergleichen haben. Vergleich heißt aber dann, beide Parteien müssen aufeinander zugehen und damit zumindest zum Teil von ihren vermeintlichen Ansprüchen zurücktreten.

 

Eine Beweissicherung belegt das technisch Vorhandene, damit ein eindeutiger Abgleich zwischen Ausgeführtem und vertraglich Vereinbartem erfolgen kann.

 

Die Beweissicherung besteht aus einer Fotodokumentation und einem Begehungsprotokoll. Diese Beweissicherung wird mit allen Beteiligten  z.B. Eigentümer, Auftraggeber, Sachverständiger o.ä. am Objekt erarbeitet. Sachverhalte wie der Zustand des Objektes bzw. diverse Bauteile werden in Augenschein genommen und objektiv  beurteilt. Des Weiteren können diverse Messverfahren wie z.B.

  • Feuchtemessungen
  • Ebenheitsprüfungen
  • Bewehrungsüberdeckungsmessungen usw.

durchgeführt werden um den Ist-Zustand zu dokumentieren.

 

Eine Beweissicherung an ihrer Besitzung  kann nicht nur vor sondern auch nach einer Baumaßnahme erfolgen, um Veränderungen am Objekt beweisen zu können. Durch eine solche Dokumentation im Vorfeld bzw. nach Fertigstellung der Maßnahme können lange und teure Gerichtsverfahren verhindert werden.

 

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