Eine der häufigsten Notwendigkeiten, gutachterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist Schimmelbildung in bewohnten Räumen. Wenn bei diesem Sachverhalt Wohnungseigentümer und Wohnungsnutzer unterschiedliche Personen sind, führt der Schimmelfleck schnell zu kontroversen Ansichten, was wohl der Grund zur Schimmelbildung ist und wer die Beseitigungskosten zu tragen hat.
Die erfahrungsgemäß pauschal ausgetauschten Standpunkte sind falsches Heiz/Lüftungsverhalten gegen Baumängel. Zudem möchte keine der Parteien die Kosten der Schimmelbeseitigung tragen.
Ohne eine sachverständige Überprüfung zur Ursachenermittlung, sollte jedoch keine Partei der anderen schuldhaftes Verhalten vorwerfen. Das führt nur schnell zur Inanspruchnahme juristischer Beratung, wodurch die Ursache immer noch nicht zweifelsfrei geklärt ist. Die gutachterliche Stellungnahme erfolgt dann spätestens nach Einholung einer Rechtsberatung.
Folgende Leistungen werden vom Sachverständigen ausgeführt: 1. Ermittlung der vorhandenen Baustoffe 2. Beprobung 3. verschiedene Messwertverfahren 4. Auswertung und gutachterliche Stellungnahme 5. Sanierungskonzept und Kosterermittlung |