"Baustellen-und Gesundheitsschutz-Koordination" ist ein wichtiger Teil eines Bauvorhabens.
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Umfang und Art des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen. z.B. für die Planung der Ausführung bzw. für die Ausführung des Bauvorhabens.
Der Bauherr kann die Wahrnehmung dieser Verpflichtung auf einen Koordinator übertragen.
Nachfolgend einige Beispiele für Tätigkeiten, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben (RAB 30) 1. Planungsphase des Bauvorhabens
2. Ausführungsphase des Bauvorhabens
Wir übernehmen das gern für Sie. |