Sachverständigenbüro Frank Fröhlich
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

"Baustellen-und Gesundheitsschutz-Koordination" ist ein wichtiger Teil eines Bauvorhabens.

 

Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Umfang und Art des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.

z.B. für die Planung der Ausführung bzw. für die Ausführung des Bauvorhabens.

 

Der Bauherr kann die Wahrnehmung dieser Verpflichtung auf einen Koordinator übertragen.

 

Nachfolgend einige Beispiele für Tätigkeiten, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben (RAB 30)

       1.    Planungsphase des Bauvorhabens

  •   Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen gemäß
  •   § 4 Arbeitsschutzgesetz
  •   Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan erstellen und ggf. anpassen
  •   Erkennen  sicherheits - und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Gewerken 
  •   Erstellen der Vorankündigung  

 2.    Ausführungsphase des Bauvorhabens

  •   Koordininierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz
  •   Überwachung der Arbeitsverfahren  
  •   Überwachung der Einhaltung der Baustellenverordnung
  •   Steuerung der bauausführenden Unternehmen in Bezug auf den               Sicherheits- und Gesundheitsschutz

 

  Wir übernehmen das gern für Sie.

 
 

 

 

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